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Montag, 02. Jänner 2012 21:52
Gemeindepolitik
 
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Zusammenfassung und Bericht zum Voranschlag 2012
2.1.2012

Schuldenbremse des Staates


Diese ist aus unserer Sicht sicherlich notwendig. Bei einem derzeitigen Schuldenstand von  € 217.300.942.000 (per 28.12.2011) oder € 29.054 je Einwohner sowie einer jährlichen Zinsbelastung in Höhe von € 7.986.800.120 muss die Verschuldung auf die Maastrichtgrenze von 65% des BIP zurückgeführt werden. Dazu werden alle einen Beitrag leisten müssen. Mit Einsparungen allein wird es  nicht gehen. Es ist doch wohl fair, wenn die Reichen in diesem Lande ihren Beitrag zu einer Budgetkonsolidierung leisten müssen.

 

 

Schuldenbremse der Gemeinde Zeiselmauer-Wolfpassing-

Seit vielen Jahren wirksam!!!

 

Dies wird auch im Voranschlag für das Jahr 2012 dokumentiert.

Der Ordentliche Voranschlag(OHH) erfasst Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von € 3.069.100 und im außerordentlichen Voranschlag in der Höhe von € 237.100.

Somit haben wir einen Gesamtvoranschlag in der Höhe von € 3.306.200.

 

Die größten Posten auf der Einnahmenseite sind:

Bundesertragsanteile        € 1.508.500  (d.s. 49,27% des OHH)

Kommunalsteuer                    190.000  (d.s.   6,21% des OHH)

Grundsteuer                            146.600  (d.s.   4,79% des OHH)

 

Die größten Posten auf der Ausgabenseite sind:

Öffentliche Beleuchtung             70.800  (d.s.   2,31% des OHH)

Kindergärten                             232.700  (d.s.   7,60% des OHH)

Öffentliche Wohlfahrt                233.900  (d.s.   7,64% des OHH)

Schulen                                      249.200  (d.s.   8,14% des OHH)

Krankenanstalten                      408.300  (d.s. 13,34% des OHH)

Personalkosten (21 Bed.)   €    612.700  (d.s. 20,01% des OHH)

 

An Investitionen sind vorgesehen:

Amtsausstattung                                                     5.000 ( Böden, usw.)

Ankauf von Hütten                                                   5.000 ( Adventmarkt )

Grundwasser südl. Tullnerfeld                            € 15.000 ( Grabenräumung )

Ankauf eines Fahrzeuges                                  € 15.000 ( Pritsche )

Römerhalle Instandhaltung                                 € 25.000 ( Heizung )

Kindergarten Zeiselmauer- Instandhaltung      € 25.000

In Summe                                                            € 90.000

                                                                                 

Zuführung an den außerordentlichen Haushalt: € 94.600 für folgende Vorhaben:

 

                                               Zuführung    Bedarfzuw.d.Lds.                Gesamtkosten

Straßenbau                           € 60.000                     140.000                     € 200.000

Güterwege                              2.500                          2.500                          5.000

Grabenreinigung                    5.000                                                               5.000

Radweg B14                          6.600                                                               6.600

Kabinensanierung SVZ        8.500                                                               8.500

Multifunktionsplatz                 2.000                                                               2.000

Gemeindeamt –Umbau     € 10.000                                                           10.000

€ 94.600                    € 142.50                    € 237.100

 

Der Schuldenstand in der Schuldenart 1 wird mit € 835.100 und der Schuldenstand in der Schuldenart 2 ( bereinigt durch den Anteil von Muckendorf-Wipfing) wird mit 1.609.486 ausgewiesen. Somit beträgt der Gesamtschuldenstand der Gemeinde Zeiselmauer/Wolfpassing mit Ende 2012  € 2.444.586

Der Nettoaufwand für die Schuldentilgung beträgt € 189.400, davon werden € 18.600 für Zinszahlungen aufgewendet.

Das bedeutet eine Schuldenreduzierung von 6,5% im Jahr 2012.

Die Pro/Kopf Verschuldung beträgt somit € 1.082,75 bei 2.258 Einwohnern.

 

Wenn dann in den Mitteilungen der Liste „aktiv“  „Schluss mit neuen Schulden“  gefordert wird, dann muss man sich schon fragen, welche Gemeinde sie meinen.

Zu dieser Feststellung hat es auch keine Opposition gebraucht. Unter SPÖ Bürgermeistern wurden seit 1998-seit es die Gemeinde Zeiselmauer-Wolfpassing gibt - die Schulden kontinuierlich abgebaut. Von damals € 2.895,66 je Einwohner auf nunmehr € 1.082,75 je Einwohner.

Gute Oppositionsarbeit wurde von der SPÖ Fraktion noch nie belächelt, reine Polemik wurde jedoch immer wieder angeprangert. Und dies wird auch in Zukunft so bleiben.

Wie auch alle im Gemeinderat vertretenen Parteien wissen, ist der Handlungsspielraum der Gemeinde relativ klein.

So stiegen die Bundesertragsanteile  von 2003 auf 2012 um 48,12%, Die Ausgaben für die öffentliche Wohlfahrt erhöhte sich jedoch um 80,74% und jene für die Spitalsaufwendungen erhöhten sich gar um 90,16%.

 

Es freut uns, dass es gelungen ist für 2012 einen Voranschlag zu erstellen, der Investitionen in unserer Gemeinde ermöglicht.

 



Gemeinderatssitzung am 4.August 2009
  • Vzbgm Rudolf Krutis Der Misstrauensantrag zeigt insgesamt die Scheinheiligkeit des GR Mag Hüpfel

    Dieser Misstrauensantrag gegen unseren Bürgermeister Josef Wagner ist weiters ein Angriff auf unseren Fraktionsobmann und damit auch ein Angriff auf die gesamte  SPÖ Fraktion.

    Dieser Misstrauensantrag ist ein Rundumschlag mit privaten persönlichen Angriffen und Untergriffen weit unter der Gürtellinie, die mit der Amtsführung als Bürgermeister in keinem Zusammenhang stehen.

    Der Bürgermeister wird verleumdet, mit an den Haaren herbei gezogenen Vorwürfen, nach dem Motto: Irgendetwas wird schon hängen bleiben. Um den Bürgermeister persönlich letztklassig und schmutzig anzugreifen ist Herrn GR Mag. Hüpfel offenbar jedes Mittel Recht - jeder konnte sich ja heute hier selbst ein Bild machen über seine Ausdrucks- und Vorgangsweise, die auf jeden Fall eines zu Sachlichkeit verpflichteten Mitglied des Gemeinderates nicht würdig ist.

    Solche Vorwürfe und Anpatzungen haben mit Kommunalpolitik nichts zu tun und in einer Gemeinde nichts zu suchen.

    Für dieses Vorgehen haben wir, die SPÖ Fraktion, kein Verständnis. Bürgermeister Wagner hat unser vollstes Vertrauen und unsere vollste Unterstützung.

    Die SPÖ wird, so wie wir es bereits seit Jahren erfolgreich tun, weiter mit ganzer Kraft für unsere Gemeinde eintreten - den schmutzigen Weg, den Herr GR Mag. Hüpfel eingeschlagen hat, werden wir nicht mitgehen.

    Zu dem eben gehörten Misstrauensantrag von Mag Hüpfel
      
  • GGR Wolfgang Noisternig

     

     

    Zu dem eben gehörten Misstrauensantrag möchte ich als Vorsitzender im Namen der SPÖ-Fraktion wie folgt Stellung nehmen:

     

    1.    Vergaben und Stellenbesetzungen werden ungesetzlich durchgeführt:

     

    Vergaben: Sämtliche Auftragsvergaben in der Gemeinde Zeiselmauer/Wolfpassing wurden und werden gesetzeskonform nach dem Bundesvergabegesetz 2006 durchgeführt.

     

    Stellenbesetzungen: in den Jahren 2007 und 2008 gab es 2 Stellenbesetzungen - eine Vollzeitkraft aus unserem Ort und eine Teilzeitkraft, die sich aufgrund der ständigen Suche nach Aushilfskindergartenbetreuerinnen im Amtsblatt, gemeldet hat.

    Diese Stellen müssen nach Auskunft des Landes NÖ auch nicht ausgeschrieben werden.

     

     

    2.    Aufsichtsbehörden wurden falsch und Gemeinderäte falsch oder nicht informiert:

    .

    Herr GR Mag. Hüpfel hat in dieser Causa bereits die NÖ Landesregierung befasst, die keine Rechtswidrigkeit erkennen konnte.

    Am 14.9.2008 hat GR Mag. Hüpfel an die BH Tulln ein E-Mail betreffend Pachtvertrag Gasthaus Römerstube mit Herrn Herr Slad und der Vergabe Römerstube an Frau Buxbaum geschickt.

    Am 8.Oktober 2008 gab es dazu nach Aufforderung durch die BH Tulln unter der Aktenzahl TUA3-A-0817 eine entsprechende Stellungnahme des Bürgermeisters, worauf der Akt an die interne Verwaltung weitergegeben wurde.

     

    Ich darf dem Gemeinderat hiermit die Schreiben der Internen Verwaltung mit der Aktenzahl IVW-BE-3214001-002-2008 zur Kenntnis bringen.

     

    vom 9. März 2009

    S.g. Herr Bürgermeister

    Der Akt über die Eingabe vom 15. Sept. 2008 von Herrn Mag. Hüpfel wurde zuständigkeitshalber von der BH an die ha. Abteilung abgetreten. In ihrem Antwortschreiben vom 8. Oktober 2008 an die BH Tulln wurde erklärt, das für das im Eigentum der Gemeinde stehende Objekt „ Gashaus Römerstuben“ ein Pachtvertrag mit einem neuen Pächter ab 1. Oktober 2008 abgeschlossen wurde und es zu einer Überschneidung mit dem Gemeinderat kam. Mit dem Ersuchen um Klärung, ob dieser Bestandsvertrag entsprechend vom Gemeinderat eventuell auch nachträglich beschlossen wurde.

     

     

     

    vom 17. April 2009

    S.g. Herr Bürgermeister

    Zu ihrer Stellungnahme vom 27. März 2009 ist aus aufsichtsbehördlicher Sicht folgendes zu bemerken:

    Ist in einem Vertrag über die Verpachtung eines gemeindeeigenen Bestandsobjekts von der Verpächterin (Gemeinde) die Hinterlegung einer Kaution durch den Pächter vorgesehen, sollte der Pachtgegenstand erst dann übergeben werden, wenn diese erledigt wurde.

    Beschlüsse des Gemeinderates über Maßnahmen der Vermögenswirtschaft im Sinne des § 35 Z. 22 lit. H.) NÖ Gemeindeordnung 1973 sollten in der Regel im Vorhinein erfolgen. Die Auflösung eines Bestandvertrages hat keinen Einfluss auf etwaige Verbindlichkeiten des Pächters gegenüber der Verpächterin (Gemeinde), die durch nicht entrichtetes Pachtentgelt entstanden sind. Bestehen derartige Verbindlichkeiten sind entsprechende Einbringungsmaßnahmen zu setzen bzw. diese als uneinbringliche Forderung abzuschreiben.

    Es wird daher ersucht, binnen einer Frist von 4 Wochen mitzuteilen, welche Maßnahmen der Gemeinde hinsichtlich der Verbindlichkeiten des ehemaligen Pächters der Römerstuben getroffen wurden. Unter Hinweis auf § 87 der NÖ Gemeindeordnung wird um Stellungnahme sowie der Vorlage der diesbezüglichen Sitzungsunterlagen binnen 4 Wochen ersucht.

     

    Diese Schreiben wurden vom Bürgermeister entsprechend beantwortet.

    Die betreffenden Sitzungsunterlage wurden aufforderungsgemäß übermittelt, sowie weitere Maßnahmen wie die Endabrechnung mit dem scheidenden Pächter im Gemeinderat nach ausführlichen Diskussionen beschlossen und ebenfalls der BH mitgeteilt.

     

    Eine Gesetzwidrigkeit wurde seitens der Aufsichtsbehörde NICHT festgestellt.

    Auch die in diesem Zusammenhang von Mag. Hüpfel eingebrachte Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachtes der Untreue an die Staatsanwaltschaft St. Pölten wurde von dieser eingestellt.

     

    3.    Weisungen und Beschlüsse des Gemeinderates werden missachtet. 

     

    ·         Baumschnitt Sportplatz Zeiselmauer:

                 

    Ein entsprechender Beschluss zum Baumschnitt am Sportplatz wurde in der GR-Sitzung vom 31.10.2007 gefasst.

    Um jedoch eine für die Gemeinde kostengünstigere Variante zu finden, hat sich Hr. DI.Dr. Drummler dankenswerterweise bereit erklärt, diesen Baumschnitt durchzuführen.

     

    ·         Mauer beim Kindergarten Holzgasse:           

     

    Aufgrund von anderen vorrangigen Vorhaben wurde diese noch nicht errichtet.

     

    ·         Straßen Sanierung Milchgasse in Wolfpassing:

     

    Wurde entsprechend dem GR-Beschluss vom 27.05.2008 mit Grädermaterial durchgeführt.

     

    ·         Anschaffung einer Radarbox:

     

    Entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses von 31.10.2007 wurde seitens des Bürgermeisters Kontakt mit der Behörde aufgenommen. In einem Telefonat  wurde dem Bürgermeister mitgeteilt, dass aufgrund der vorliegenden Daten der Verkehrszählung (5500 Fahrzeuge pro Tag) die Notwendigkeit der Errichtung einer Radarbox auf der Landesstrasse L 118 in Wolfpassing nicht gegeben ist. Ein diesbezüglicher Bericht ist in der Gemeinderatssitzung am 25.11.2008 nach Anfrage von Mag. Hüpfel auch protokolliert.

    Eine neue Messung aufgrund des aus Sicht der SPÖ-Fraktion gestiegenen Verkehrsaufkommens wurde durch den Bürgermeister am 19. Juni 2009, anlässlich der Begehung der L118 (Westeinfahrt) neuerlich bei der Behörde beantragt.

     

    ·         Vertrag Skaterplatz:

       

    Eine Vereinbarung mit dem Grundbesitzer hinsichtlich der Verpachtung des Grundstückes auf 10 Jahre wurde 2007 abgeschlossen. Diese Vereinbarung war die Basis für die Errichtung eines Skaterplatzes (und führt nun zu einem besseren Vertrag)

     

    ·         Errichtung eines Handymasten:

     

    Es gibt dazu einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss vom 11.2.2009, in dem sich alle Fraktionen auf Antrag des Bürgermeisters

    gegen die Errichtung eines Handymasten aussprechen und dass alle Möglichkeiten der Gemeinde (Baubehörde 1. und 2. Instanz) in einem etwaigem Bauverfahren auszuschöpfen sind.

    Der Bürgermeister einer Gemeinde aber hat sich als Baubehörde erster Instanz an die gesetzlichen Grundlagen zu halten. Alle Bauverhandlungen wurden gesetzeskonform abgehandelt, sämtliche zu ladenden Personen wurden verständigt und durch den von ihnen bevollmächtigten Rechtsbeistand vor Ort vertreten.

     

     

    4.    Gemeinderatssitzungen:

     

    Wurden und werden durch Vorbesprechungen in den einzelnen Ausschüssen, denen Vertreter aller Fraktionen angehören, beziehungsweise im Gemeindevorstand - auch hier sind bis auf die Grünen alle Fraktionen vertreten - vorbereitet und der Gemeindeordnung entsprechend abgehalten.

     

     

     

     

    5.    Baumängel im Kindergartenneubau Wolfpassing und dadurch Gefährdung der Gesundheit der Kinder:

     

    Wie dem Amtsblatt zu entnehmen ist, gilt bei diesem Neubau im Sinne der Kinder und auch der Gemeinde das Motto „Qualität vor Tempo“. Das wurde auch dem Generalplaner so mitgeteilt.

     

    Sämtliche Anfragen und Anregungen zum Kindergartenneubau, die dem Bürgermeister zur Kenntnis gebracht wurden, wurden von diesem an den Generalplaner weitergegeben.

     

    Der Generalplaner hat dazu folgende Stellungnahme abgeben:

     

    Für den Neubau des Kindergartens in Wolfpassing sind ausschließlich Firmen beschäftigt, die, gemäß ihres Vertrages und aufgrund ihrer Konzession, an eine sach- und fachgerechte Ausführung des angebotenen Gewerkes gebunden sind. Die Grundlage für diese Ausführungen sind die in Österreich gültigen ÖNORMEN sowie andere facheinschlägige Gesetze, Verordnungen und

    Vorschriften. Sämtliche Firmen sind zu einer mängelfreien Erfüllung Ihres Auftrages verpflichtet.

     

    Die im Anschluss nach kurzer Diskussion vorgenommen Abstimmung ergab dass der Misstrauensantrag abgelehnt wurde (8 Gegenstimmen und  6 Stimmen für den Antrag)

     

    Seitens der SPÖ ist dieses Abstimmungsergebnis ein weiterer Beweis für den politischen Stil der im Gemeinderat Einzug gehalten hat.

     

    Die SPÖ Fraktion forderte im Anschluss an die Abstimmung daher GR Mag. Hüpfel auf, so er auch nur einen Funken von Anstand hat, sich von den von ihm im Misstrauensantrag getätigten privaten und persönlichen Anschuldigungen gegen Bgm. Josef Wagner zu distanzieren und sich dafür zu entschuldigen.

    Was dieser jedoch erwartungsgemäß nicht tat.

     

     

     

     

     

  • Dringlichkeitsantrag
    von Bürgermeister Josef Wagner
    und dem Geschäftsführenden GR Wolfgang Noisternig

    Am 18.5.2009 brachten der Bürgermeister von Zeiselmauer-Wolfpassing, Josef Wagner, und der Geschäftsführende Gemeinderat Wolfgang Noisternig, ein Dringlichkeitsantrag gemäß NÖ Gemeindeordnung ein. Es wurde beantragt, der Gemeinderat möge folgende Anfrage an den SVZ Zeiselmauer stellen: Wann wurde der Leasingvertrag für den Rasentraktor abgeschlossen und wie lange läuft dieser? Diese Anfrage wird damit begründet, dass der Obmann des SVZ, Eduard Roch - gleichzeitig auch Obmann der ÖVP Zeiselmauer-Wolfpassing und seit 26.3.2008 auch ÖVP-Gemeinderat - im Zuge einer mündlichen Information über die Finanzlage seines Vereines am 29.4.09 Bgm. Wagner und GGR Noisternig darüber in Kenntnis gesetzt hatte, dass der von der Gemeinde im Jahr 2007 dem Verein abgekaufte Rasenmähertraktor geleast sei. Da die Opposition (wegen eines anderen Sachverhalts) die Gemeinderatssitzung vorzeitig verließ, wurde dieser Antrag erst in der Gemeinderatssitzung vom 9.6.09 behandelt.
    Zwischenzeitlich informierte der SVZ am 23.5. Bürgermeister Wagner und GGR Noisternig schriftlich darüber, dass der Leasingvertrag am 28.3.2007, mit Beginn 1.3.2007 und einer Laufzeit von 48 Monaten abgeschlossen wurde.

    Zur Vorgeschichte: Nachdem der Bürgermeister in der Gemeinderatssitzung am 21.6.2007 über die prekäre Finanzsituation des SVZ Zeiselmauer berichtet hatte, beschloss der Gemeinderat in dieser Sitzung, den Verein durch den Kauf des damals neu angeschafften Rasentraktors zu entlasten. Der Antrag des Bürgermeisters, den Rasentraktor zu einem Preis von €10.000 zu kaufen und ihn gleich wieder dem SVZ gleich wieder zur Verfügung zu stellen, wurde einstimmig beschlossen. Im Zuge der Gespräche mit den Vertretern des SVZ wurde niemals die Tatsache erwähnt, dass der Traktor geleast sei.
    Im Gegenteil: im Kaufvertrag erklärt der Verkäufer (SVZ) dass er der alleinige Eigentümer ist und keine Eigentumsvorbehalte Dritter bestehen. Erst weil der SVZ immer wieder um weitere Unterstützung an die Gemeinde herantrat und diese wiederum Aufklärung über die finanzielle Gebarung einforderte, kam die Tatsache des Leasingvertrages ans Tageslicht. Die mehrfach verlangte entsprechende schriftliche Darstellung über die Finanzlage des Vereins ist übrigens bis heute nicht erfolgt.

    Im Klartext bedeutet das: Der SVZ hat dem Gemeinderat wissentlich Informationen vorenthalten, denn bei Kenntnis der vollen Sachlage wäre ein Ankauf nicht so einfach möglich gewesen. Was dies rechtlich bedeutet und welche Folgen sich daraus ableiten, wird noch zu prüfen sein. Tatsache ist aber, dass der Obmann eines Vereines auch in seiner Funktion als Gemeinderat Informationen offensichtlich bewusst vorenthält, um für den Verein Gemeindegelder zu lukrieren - eine untragbare Vorgangsweise. Der Obmann schadet damit auch seinem sportlich erfolgreichen Verein. Logische Konsequenz kann nur sein, dass Eduard Roch mit sofortiger Wirkung seine Funktionen sowohl beim Verein als auch im Gemeinderat zurücklegt. Weder im Vereinswesen noch im der Gemeindepolitik ist eine derartige Vorgangswiese zu tolerieren - die SPÖ-Fraktion Zeiselmauer-Wolfpassing legt großen Wert darauf, wieder eine Vertrauensbasis zwischen dem Verein und der Gemeinde zu schaffen. Wir wollen, dass der SVZ in eine positive Zukunft blicken kann, und leisten gerne einen Beitrag dazu - aber nur dann, wenn es mit rechten Mitteln zugeht.


    A linke Gschicht ???

    Im Bezirksblatt vom 11.3.2009 zeigt die ÖVP Zeiselmauer-Wolfpassing wieder einmal, wie es geht, mithilfe eines der ÖVP freundlich gesinnten Zeitungsredakteurs die Menschen in unserer Gemeinde zu verunsichern. Der GGR DI.Dr.Gerhard Boubela(ÖVP) zeigt sich wieder einmal als wahrer Meister in verzerrten Darstellungen und untergriffigen Angriffen, auf die es nicht einmal wert ist einzugehen, da sie schlichtweg sachlich falsch sind, was der Herr geschäftsführende Gemeinderat der ÖVP natürlich weiß.

    Aber Herr DI Dr. Boubela fällt zu Oppositionspolitik offensichtlich nichts anderes ein, als in unsere Gemeinde Unruhe zu tragen indem er den SPÖ Bürgermeister und die SPÖ diffamiert und Unwahrheiten verbreitet. Wahrscheinlich ist ihm ein Dorn im Auge, dass unter der Führung der SPÖ viele Projekte im Sinne und zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger realisiert wurden und werden. Konstruktives ist von Hr. DI Dr. Boubela in der kurzen Zeit in der er im Gemeinderat ist noch herzlich wenig gekommen, aber am besten verdeckt man eigene Einfallslosigkeit noch immer mit unsachlichen und haltlosen Vorwürfen.

    Doch für die Vorgehensweise der ÖVP, nämlich der Verunsicherung unserer EinwohnerInnen standen wir nie und so wird es auch immer sein. Permanenter Wahlkampf ist aus Sicht der ÖVP und ihrer Mandatare (5 von 19 und darunter keine einzige Frau, denn Hr. DI Dr. Boubela hat seine Gattin abgelöst) verständlich, aber sicher nicht der Weg den wir gehen wollen. Wir stehen für Arbeit zum Wohle unserer Gemeinde.






    Mailadresse: spoezeiwo@aon.at
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