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Montag, 02. Jänner 2012 21:52 |
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2.1.2012 Schuldenbremse des StaatesDiese ist aus unserer Sicht sicherlich notwendig. Bei einem derzeitigen
Schuldenstand von € 217.300.942.000 (per
28.12.2011) oder € 29.054 je Einwohner sowie einer jährlichen Zinsbelastung in
Höhe von € 7.986.800.120 muss die Verschuldung auf die Maastrichtgrenze von 65%
des BIP zurückgeführt werden. Dazu werden alle einen Beitrag leisten müssen.
Mit Einsparungen allein wird es nicht
gehen. Es ist doch wohl fair, wenn die Reichen in diesem Lande ihren Beitrag zu
einer Budgetkonsolidierung leisten müssen. Schuldenbremse der Gemeinde Zeiselmauer-Wolfpassing-Seit vielen Jahren wirksam!!! Dies wird auch im Voranschlag für das Jahr 2012 dokumentiert. Der Ordentliche Voranschlag(OHH) erfasst Einnahmen und Ausgaben in der Höhe
von € 3.069.100 und im außerordentlichen Voranschlag in der Höhe von € 237.100. Somit haben wir einen Gesamtvoranschlag in der Höhe von € 3.306.200. Die größten Posten auf der Einnahmenseite sind: Bundesertragsanteile €
1.508.500 (d.s. 49,27% des OHH) Kommunalsteuer € 190.000
(d.s. 6,21% des OHH) Grundsteuer € 146.600
(d.s. 4,79% des OHH) Die größten Posten auf der Ausgabenseite sind: Öffentliche Beleuchtung € 70.800
(d.s. 2,31% des OHH) Kindergärten € 232.700
(d.s. 7,60% des OHH) Öffentliche Wohlfahrt € 233.900
(d.s. 7,64% des OHH) Schulen € 249.200
(d.s. 8,14% des OHH) Krankenanstalten € 408.300
(d.s. 13,34% des OHH) Personalkosten (21 Bed.) € 612.700
(d.s. 20,01% des OHH) An Investitionen sind vorgesehen: Amtsausstattung € 5.000 ( Böden, usw.) Ankauf von Hütten € 5.000 ( Adventmarkt ) Grundwasser südl. Tullnerfeld € 15.000 (
Grabenräumung ) Ankauf eines Fahrzeuges €
15.000 ( Pritsche ) Römerhalle Instandhaltung €
25.000 ( Heizung ) Kindergarten Zeiselmauer- Instandhaltung €
25.000 In Summe €
90.000 Zuführung an den außerordentlichen Haushalt: € 94.600 für folgende
Vorhaben: Zuführung Bedarfzuw.d.Lds. Gesamtkosten Straßenbau €
60.000 140.000
€ 200.000 Güterwege € 2.500
2.500
€
5.000 Grabenreinigung € 5.000 €
5.000 Radweg B14 € 6.600 €
6.600 Kabinensanierung SVZ € 8.500 €
8.500 Multifunktionsplatz € 2.000 €
2.000 Gemeindeamt –Umbau € 10.000 €
10.000 € 94.600 € 142.50 € 237.100 Der Schuldenstand in der Schuldenart 1 wird mit € 835.100 und der
Schuldenstand in der Schuldenart 2 ( bereinigt durch den Anteil von
Muckendorf-Wipfing) wird mit 1.609.486 ausgewiesen. Somit beträgt der
Gesamtschuldenstand der Gemeinde Zeiselmauer/Wolfpassing mit Ende 2012 € 2.444.586 Der Nettoaufwand für die Schuldentilgung beträgt € 189.400, davon werden €
18.600 für Zinszahlungen aufgewendet. Das bedeutet eine Schuldenreduzierung von 6,5% im Jahr 2012. Die Pro/Kopf Verschuldung beträgt somit € 1.082,75 bei 2.258 Einwohnern. Wenn dann in den Mitteilungen der Liste „aktiv“ „Schluss mit neuen Schulden“ gefordert wird, dann muss man sich schon
fragen, welche Gemeinde sie meinen. Zu dieser Feststellung hat es auch keine Opposition gebraucht. Unter SPÖ
Bürgermeistern wurden seit 1998-seit es die Gemeinde Zeiselmauer-Wolfpassing
gibt - die Schulden kontinuierlich abgebaut. Von damals € 2.895,66 je Einwohner
auf nunmehr € 1.082,75 je Einwohner. Gute Oppositionsarbeit wurde von der SPÖ Fraktion noch nie belächelt, reine
Polemik wurde jedoch immer wieder angeprangert. Und dies wird auch in Zukunft
so bleiben. Wie auch alle im Gemeinderat vertretenen Parteien wissen, ist der
Handlungsspielraum der Gemeinde relativ klein. So stiegen die Bundesertragsanteile
von 2003 auf 2012 um 48,12%, Die Ausgaben für die öffentliche Wohlfahrt
erhöhte sich jedoch um 80,74% und jene für die Spitalsaufwendungen erhöhten
sich gar um 90,16%. Es freut uns, dass es gelungen ist für 2012 einen Voranschlag zu erstellen, der Investitionen in unserer Gemeinde ermöglicht. | |
Gemeinderatssitzung am 4.August 2009 Dieser Misstrauensantrag gegen
unseren Bürgermeister Josef Wagner ist weiters ein Angriff auf unseren
Fraktionsobmann und damit auch ein Angriff auf die gesamte SPÖ Fraktion. Dieser Misstrauensantrag ist ein Rundumschlag mit privaten
persönlichen Angriffen und Untergriffen weit unter der Gürtellinie,
die mit der Amtsführung als Bürgermeister in keinem Zusammenhang
stehen. Der Bürgermeister wird verleumdet, mit an den Haaren herbei gezogenen
Vorwürfen, nach dem Motto: Irgendetwas wird schon hängen bleiben. Um
den Bürgermeister persönlich letztklassig und schmutzig anzugreifen
ist Herrn GR Mag. Hüpfel offenbar jedes Mittel Recht - jeder konnte
sich ja heute hier selbst ein Bild machen über seine Ausdrucks- und
Vorgangsweise, die auf jeden Fall eines zu Sachlichkeit verpflichteten Mitglied
des Gemeinderates nicht würdig ist. Solche Vorwürfe und Anpatzungen haben mit Kommunalpolitik nichts zu
tun und in einer Gemeinde nichts zu suchen. Für dieses Vorgehen haben wir, die SPÖ Fraktion, kein Verständnis. Bürgermeister Wagner hat unser vollstes Vertrauen und unsere vollste Unterstützung. Die SPÖ wird, so wie wir es bereits seit Jahren erfolgreich tun,
weiter mit ganzer Kraft für unsere Gemeinde eintreten - den
schmutzigen Weg, den Herr GR Mag. Hüpfel eingeschlagen hat, werden wir
nicht mitgehen.
Zu dem eben gehörten Misstrauensantrag möchte ich als Vorsitzender im Namen der SPÖ-Fraktion wie folgt Stellung nehmen:
1. Vergaben und Stellenbesetzungen werden ungesetzlich durchgeführt:
Vergaben: Sämtliche Auftragsvergaben in der Gemeinde Zeiselmauer/Wolfpassing wurden und werden gesetzeskonform nach dem Bundesvergabegesetz 2006 durchgeführt.
Stellenbesetzungen: in den Jahren 2007 und 2008 gab es 2 Stellenbesetzungen - eine Vollzeitkraft aus unserem Ort und eine Teilzeitkraft, die sich aufgrund der ständigen Suche nach Aushilfskindergartenbetreuerinnen im Amtsblatt, gemeldet hat. Diese Stellen müssen nach Auskunft des Landes NÖ auch nicht ausgeschrieben werden.
2. Aufsichtsbehörden wurden falsch und Gemeinderäte falsch oder nicht informiert: . Herr GR Mag. Hüpfel hat in dieser Causa bereits die NÖ Landesregierung befasst, die keine Rechtswidrigkeit erkennen konnte. Am 14.9.2008 hat GR Mag. Hüpfel an die BH Tulln ein E-Mail betreffend Pachtvertrag Gasthaus Römerstube mit Herrn Herr Slad und der Vergabe Römerstube an Frau Buxbaum geschickt. Am 8.Oktober 2008 gab es dazu nach Aufforderung durch die BH Tulln unter der Aktenzahl TUA3-A-0817 eine entsprechende Stellungnahme des Bürgermeisters, worauf der Akt an die interne Verwaltung weitergegeben wurde.
Ich darf dem Gemeinderat hiermit die Schreiben der Internen Verwaltung mit der Aktenzahl IVW-BE-3214001-002-2008 zur Kenntnis bringen.
vom 9. März 2009 S.g. Herr Bürgermeister Der Akt über die Eingabe vom 15. Sept. 2008 von Herrn Mag. Hüpfel wurde zuständigkeitshalber von der BH an die ha. Abteilung abgetreten. In ihrem Antwortschreiben vom 8. Oktober 2008 an die BH Tulln wurde erklärt, das für das im Eigentum der Gemeinde stehende Objekt „ Gashaus Römerstuben“ ein Pachtvertrag mit einem neuen Pächter ab 1. Oktober 2008 abgeschlossen wurde und es zu einer Überschneidung mit dem Gemeinderat kam. Mit dem Ersuchen um Klärung, ob dieser Bestandsvertrag entsprechend vom Gemeinderat eventuell auch nachträglich beschlossen wurde.
vom 17. April 2009 S.g. Herr Bürgermeister Zu ihrer Stellungnahme vom 27. März 2009 ist aus aufsichtsbehördlicher Sicht folgendes zu bemerken: Ist in einem Vertrag über die Verpachtung eines gemeindeeigenen Bestandsobjekts von der Verpächterin (Gemeinde) die Hinterlegung einer Kaution durch den Pächter vorgesehen, sollte der Pachtgegenstand erst dann übergeben werden, wenn diese erledigt wurde. Beschlüsse des Gemeinderates über Maßnahmen der Vermögenswirtschaft im Sinne des § 35 Z. 22 lit. H.) NÖ Gemeindeordnung 1973 sollten in der Regel im Vorhinein erfolgen. Die Auflösung eines Bestandvertrages hat keinen Einfluss auf etwaige Verbindlichkeiten des Pächters gegenüber der Verpächterin (Gemeinde), die durch nicht entrichtetes Pachtentgelt entstanden sind. Bestehen derartige Verbindlichkeiten sind entsprechende Einbringungsmaßnahmen zu setzen bzw. diese als uneinbringliche Forderung abzuschreiben. Es wird daher ersucht, binnen einer Frist von 4 Wochen mitzuteilen, welche Maßnahmen der Gemeinde hinsichtlich der Verbindlichkeiten des ehemaligen Pächters der Römerstuben getroffen wurden. Unter Hinweis auf § 87 der NÖ Gemeindeordnung wird um Stellungnahme sowie der Vorlage der diesbezüglichen Sitzungsunterlagen binnen 4 Wochen ersucht.
Diese Schreiben wurden vom Bürgermeister entsprechend beantwortet. Die betreffenden Sitzungsunterlage wurden aufforderungsgemäß übermittelt, sowie weitere Maßnahmen wie die Endabrechnung mit dem scheidenden Pächter im Gemeinderat nach ausführlichen Diskussionen beschlossen und ebenfalls der BH mitgeteilt.
Eine Gesetzwidrigkeit wurde seitens der Aufsichtsbehörde NICHT festgestellt. Auch die in diesem Zusammenhang von Mag. Hüpfel eingebrachte Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachtes der Untreue an die Staatsanwaltschaft St. Pölten wurde von dieser eingestellt.
3. Weisungen und Beschlüsse des Gemeinderates werden missachtet.
· Baumschnitt Sportplatz Zeiselmauer:
Ein entsprechender Beschluss zum Baumschnitt am Sportplatz wurde in der GR-Sitzung vom 31.10.2007 gefasst. Um jedoch eine für die Gemeinde kostengünstigere Variante zu finden, hat sich Hr. DI.Dr. Drummler dankenswerterweise bereit erklärt, diesen Baumschnitt durchzuführen.
· Mauer beim Kindergarten Holzgasse:
Aufgrund von anderen vorrangigen Vorhaben wurde diese noch nicht errichtet.
· Straßen Sanierung Milchgasse in Wolfpassing:
Wurde entsprechend dem GR-Beschluss vom 27.05.2008 mit Grädermaterial durchgeführt.
· Anschaffung einer Radarbox:
Entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses von 31.10.2007 wurde seitens des Bürgermeisters Kontakt mit der Behörde aufgenommen. In einem Telefonat wurde dem Bürgermeister mitgeteilt, dass aufgrund der vorliegenden Daten der Verkehrszählung (5500 Fahrzeuge pro Tag) die Notwendigkeit der Errichtung einer Radarbox auf der Landesstrasse L 118 in Wolfpassing nicht gegeben ist. Ein diesbezüglicher Bericht ist in der Gemeinderatssitzung am 25.11.2008 nach Anfrage von Mag. Hüpfel auch protokolliert. Eine neue Messung aufgrund des aus Sicht der SPÖ-Fraktion gestiegenen Verkehrsaufkommens wurde durch den Bürgermeister am 19. Juni 2009, anlässlich der Begehung der L118 (Westeinfahrt) neuerlich bei der Behörde beantragt.
· Vertrag Skaterplatz:
Eine Vereinbarung mit dem Grundbesitzer hinsichtlich der Verpachtung des Grundstückes auf 10 Jahre wurde 2007 abgeschlossen. Diese Vereinbarung war die Basis für die Errichtung eines Skaterplatzes (und führt nun zu einem besseren Vertrag)
· Errichtung eines Handymasten:
Es gibt dazu einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss vom 11.2.2009, in dem sich alle Fraktionen auf Antrag des Bürgermeisters gegen die Errichtung eines Handymasten aussprechen und dass alle Möglichkeiten der Gemeinde (Baubehörde 1. und 2. Instanz) in einem etwaigem Bauverfahren auszuschöpfen sind. Der Bürgermeister einer Gemeinde aber hat sich als Baubehörde erster Instanz an die gesetzlichen Grundlagen zu halten. Alle Bauverhandlungen wurden gesetzeskonform abgehandelt, sämtliche zu ladenden Personen wurden verständigt und durch den von ihnen bevollmächtigten Rechtsbeistand vor Ort vertreten.
4. Gemeinderatssitzungen:
Wurden und werden durch Vorbesprechungen in den einzelnen Ausschüssen, denen Vertreter aller Fraktionen angehören, beziehungsweise im Gemeindevorstand - auch hier sind bis auf die Grünen alle Fraktionen vertreten - vorbereitet und der Gemeindeordnung entsprechend abgehalten.
5. Baumängel im Kindergartenneubau Wolfpassing und dadurch Gefährdung der Gesundheit der Kinder:
Wie dem Amtsblatt zu entnehmen ist, gilt bei diesem Neubau im Sinne der Kinder und auch der Gemeinde das Motto „Qualität vor Tempo“. Das wurde auch dem Generalplaner so mitgeteilt.
Sämtliche Anfragen und Anregungen zum Kindergartenneubau, die dem Bürgermeister zur Kenntnis gebracht wurden, wurden von diesem an den Generalplaner weitergegeben.
Der Generalplaner hat dazu folgende Stellungnahme abgeben:
Für den Neubau des Kindergartens in Wolfpassing sind ausschließlich Firmen beschäftigt, die, gemäß ihres Vertrages und aufgrund ihrer Konzession, an eine sach- und fachgerechte Ausführung des angebotenen Gewerkes gebunden sind. Die Grundlage für diese Ausführungen sind die in Österreich gültigen ÖNORMEN sowie andere facheinschlägige Gesetze, Verordnungen und Vorschriften. Sämtliche Firmen sind zu einer mängelfreien Erfüllung Ihres Auftrages verpflichtet.
Die im Anschluss nach kurzer Diskussion vorgenommen Abstimmung ergab dass der Misstrauensantrag abgelehnt wurde (8 Gegenstimmen und 6 Stimmen für den Antrag)
Seitens der SPÖ ist dieses Abstimmungsergebnis ein weiterer Beweis für den politischen Stil der im Gemeinderat Einzug gehalten hat.
Die SPÖ Fraktion forderte im Anschluss an die Abstimmung daher GR Mag. Hüpfel auf, so er auch nur einen Funken von Anstand hat, sich von den von ihm im Misstrauensantrag getätigten privaten und persönlichen Anschuldigungen gegen Bgm. Josef Wagner zu distanzieren und sich dafür zu entschuldigen. Was dieser jedoch erwartungsgemäß nicht tat.
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Dringlichkeitsantrag
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![]() A linke Gschicht ???Im Bezirksblatt vom 11.3.2009 zeigt die ÖVP Zeiselmauer-Wolfpassing wieder einmal, wie es geht, mithilfe eines der ÖVP freundlich gesinnten Zeitungsredakteurs die Menschen in unserer Gemeinde zu verunsichern. Der GGR DI.Dr.Gerhard Boubela(ÖVP) zeigt sich wieder einmal als wahrer Meister in verzerrten Darstellungen und untergriffigen Angriffen, auf die es nicht einmal wert ist einzugehen, da sie schlichtweg sachlich falsch sind, was der Herr geschäftsführende Gemeinderat der ÖVP natürlich weiß. |
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